Informationen von A-Z

Brauchen Sie Informationen über die Schule?
In unseren Informationen A-Z finden Sie alles wichtige. Klicken Sie einfach auf den Titel, über welche Sie mehr erfahren möchten.

Auf der Internetseite der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern finden Sie Informationen über den Kindergarten und die Volksschule. Und wenn es um die Gesundheit der Schulkinder geht, besuchen Sie die Website der Gesundheits- und Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.

Absenzen, Dispensationen und Urlaubsgesuche

Absenzen
Als entschuldigte Absenz gelten Krankheit, Unfall, Besuch beim Spezialarzt oder auf der Erziehungsberatung. Die Abmeldung erfolgt rechtzeitig über den Signal-Chat an die Klassenlehrperson.
Unentschuldigte Absenzen werden nicht toleriert und führen in der Regel zu einem Verweis oder zu einer Strafanzeige.

Dispensationen – fünf Halbtage
Pro Schuljahr haben die Schulkinder fünf Halbtage zugute, welche sie für die Dispensation vom Unterricht gebrauchen können. Die Halbtage können einzeln oder am Stück bezogen werden. Diese laufen am Ende eines Schuljahres aus. Halbtage werden schriftlich oder per Signalnachricht, spätestens am Vortag und zu Bürozeiten (bis 17.00 Uhr), durch die Eltern bei der Klassenlehrperson gemeldet.

Dispensationen für weitere Absenzen – ab 6 Halbtagen
Für Dispensationen ist die Schulleitung zuständig. Neben den in der Dispensationsverordnung genannten Gründen (Ferien, berufliche Gründe, Alpdispensen), können weitere Gründe anerkannt werden. Entsprechende schriftliche Gesuch sind spätestens 4 Wochen vor Abwesenheitsbeginn der Schulleitung zuzustellen.
Dispensationsgesuch ab 6 Halbtagen
Dispensationsgesuch Berner Talent

Basisstufe

In der Schule Buchholterberg werden die Kinder, welche neu eingeschult werden, in die Basisstufen eingeteilt. Doch was bedeutet Basisstufe?

Die Basisstufe verbindet den Kindergarten und das erste und zweite Schuljahr der Primarstufe. In den Basisstufenklassen werden Kinder im Alter von vier bis acht Jahren gemeinsam unterrichtet. Die Basisstufe bietet den Kindern ein pädagogisches Umfeld, in welchem die Kinder Angebote und Aufgaben erhalten, die ihrem Entwicklungsstand und ihren Interessen entsprechen.
Der Übergang von spielerischen Tätigkeiten zum aufgaben-orientierten Lernen erfolgt fliessend. Der Unterricht orientiert sich am Entwicklungs- und Lernstand der Kinder (und nicht an ihrem Alter) und findet in flexiblen altersgemischten Lerngruppen statt.
Auszug aus der Broschüre Basisstufe der BKD des Kanton Bern

Benutzung und Vermietung Räumlichkeiten

Turnhalle
Unsere Turnhalle, welche liebevoll „Hasenäscht“ genannt wird, ist für den Sportunterricht ideal ausgestattet. Die Halle wird aber nicht nur durch unsere Schülerinnen und Schüler für den Sport genutzt, sie wird auch an Externe für Einzelanlässe vermietet.

Möchten Sie unsere Turnhalle für Ihren Anlass mieten?
Hier geht’s zu den Formularen für die Miete der Turnhalle

Aula mit Instrumenten
In der Aula werden Theaterstücke aufgeführt, Musicals vorgetragen und auch sonst gesungen und getanzt. Sie ist praktisch eingerichtet mit einer Bühne und Instrumenten.

Auch die Aula geben wir gerne zur Nutzung weiter. Haben Sie Interesse?
Melden Sie sich beim Sekretariat der Schule Buchholterberg.

Betreuter Mittagstisch

Der betreute Mittagstisch wird im Schuljahr 2024/25 jeweils donnerstags zwischen 11.50 Uhr und 13.20 Uhr durchgeführt.

Wir danken dem Tertianum Schibistei für die Zubereitung der Mahlzeiten. So können die Kinder eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit geniessen.

Die Kosten für die Betreuung während dieser Zeit bemessen sich nach Einkommen und Vermögen der Eltern, der Familiengrösse sowie den Normkosten. Falls Sie genauer wissen möchten, wie sich der Rechnungsbetrag für die Betreuung zusammensetzt, verweise wir Sie gerne auf die Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinde.

Anmeldeformular

Beurteilung der Schulkinder

In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll von Ihrem Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Beim Beobachten und Beurteilen orientieren sich die Lehrpersonen an den Kompetenzen des Lehrplan 21. Die Beurteilung ist förderorientiert, passend zum Unterricht, transparent und umfassend. Die Basisstufe ist notenfrei. Beurteilungen mit Noten erfolgen erst ab der 3. Klasse. Im Französisch erfolgen Noten erst ab der 4. Klasse.

Jährlich findet ein Elterngespräch statt. In der Regel sind die Kinder ab der 3. Klasse anwesend.

Beurteilung Volksschule

Erziehungsberatung

Die Kantonale Erziehungsberatung Thun hilft bei folgenden Schwierigkeiten weiter:

  • Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsschwierigkeiten, familiären und schulischen Problemen
  • bei Über- oder Unterforderung in mehr als zwei Fächern sollte das Kind ebenfalls bei der Erziehungsberatung Thun angemeldet werden.

Evakuationsübung

Was mache ich bei einer Rauchentwicklung? Wo muss ich hin? Wo ist der Sammelplatz? Das sind alles Fragen, welche bei der Evakuationsübung beantwortet werden.

So führt die Schule Buchholterberg jedes Jahr eine Evakuationsübung durch. Zusammen mit der Feuerwehr Buchholterberg-Wachseldorn (BUWA) üben die Schülerinnen und Schüler zusammen mit den Lehrpersonen das korrekte Verhalten bei einem Ernstfall.

Fahrradbenützung

Damit unsere Kinder auf den Strassen sicher unterwegs sind, möchten wir Sie in folgenden Dokumenten auf wichtige Punkte aufmerksam machen.

Info des bfu_Kinder auf dem Schulweg
Info an Eltern_Vorsicht auf dem Schulweg
Mit dem Velo auf dem Schulweg

Folgendes Video zeigt Alltagssituationen im Strassenverkehr

Risiken beim Fahren mit dem Velo/E-Bike

Fit für den Kindergarten

Wenn Ihr Kind in den Kindergarten kommt, beginnt für beide Seiten ein neuer Lebensabschnitt. Beide Seiten werden lernen. Die Eltern lernen loszulassen und zu vertrauen, dass man dem Kind die nötigen und wichtigen Wurzeln auf den Lebensweg mitgegeben hat. Das Kind lernt den Umgang mit anderen, selbstständig zu werden, sich und auch anderen zu vertrauen und vieles mehr.

In der Broschüre Fit für den Kindergarten lesen Sie, wie Sie ihr Kind auf den Kindergarten vorbereiten können und, was wichtig für Ihr Kind ist.

Informationsfluss während des Schuljahres

Offen und frühzeitig zu informieren, ist uns ein Anliegen. So kommen Informationen während des Schuljahres durch die Kinder in einem Kontaktmäppli respektive in einem Couvert zu Ihnen als Eltern.

Kurzfristige und wichtige Informationen erhalten Sie auch über E-Mail oder über den Signalchat (Kommunikations-App).

Zudem werden Infobriefe, welche 4x im Jahr als Informationsbriefe rauskommen, wie auch Einblicke in den Unterricht, auf der Homepage aufgeschaltet.

Integrative Förderung

Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Teilleistungsschwächen, Lese- oder Rechtschreibeschwäche können Unterstützung durch ein/e Heilpädagoge/in erhalten.

Klasseneinteilung

Für die Klasseneinteilung ist die Schulleitung zuständig. Eltern haben kein Mitspracherecht.
Grundsätzlich werden die Einteilungen nach folgenden Kriterien gemacht:

  • Gleichmässige Aufteilung der Geschlechter
  • Geschwister werden nach Möglichkeit getrennt
  • Der Förderbedarf wird berücksichtigt
  • Ähnliche Regionen zusammen, damit ein gemeinsamer Schulweg möglich ist

Kopfläuse

Kopfläuse sind nicht gefährlich, aber lästig. Können sie sich ungestört vermehren, wird ihre Bekämpfung zunehmend aufwändiger. Zudem werden weitere Kinder und Erwachsene angesteckt und es müssen zusätzliche Familien die Behandlungsprozedur durchführen.

Daher gilt das Motto: Jede/r kann Kopfläuse bekommen – gemeinsam werden wir sie rasch wieder los! Rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis in der Schule.

Darum kontrolliert unser Läuseteam einmal im Jahr die Schülerinnen und Schüler auf Kopfläuse, Lauseier (sogenannte Nissen) und entfernen die Kopfläuse professionell mit einem Lauskamm.

Sollte Ihr Kind von einem Befall betroffen sein, melden Sie sich bitte bei der Verantwortlichen des Läuseteams: Nicole Wydler, 077 418 26 68

Mehr zum Thema Kopfläuse

Logopädie

Kinder, die durch Sprech- oder Sprachschwierigkeiten auffallen, werden nach Anmeldung und im Rahmen der Präsenzmöglichkeit der therapeutischen Fachperson (Logopädin/Logopäde), durch diese gefördert.

Psychomotorik

Für Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten und/oder der Körperwahrnehmung, besteht die Möglichkeit einer psychomotorischen Betreuung. Sie werden dort in ihrem Bewegungsverhalten individuell gefördert und damit auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gestärkt.

Schulärztlicher Dienst

Als Eltern ist man um das Kindswohl besorgt und pflegt es mit Hingabe, wenn es krank ist. Auch die Schule ist verpflichtet, für die Gesundheit der Schulkinder zu sorgen.

Deshalb erfolgt jeweils im 2. Basisstufenjahr, in der 4. und 8. Klasse eine obligatorische Kontrolle. Diese führt der Haus- oder der Schularzt (Dr. Thomas Rohrbach) durch.

Sie werden diesbezüglich jeweils über die bevorstehende Kontrolle seitens Schule informiert und mit den nötigen Unterlagen bedient.

Untenstehend finden Sie weitere Informationen zum Thema Gesundheit. Zudem gibt es weitere Informationen auf der Internetseite der Gesundheits- und Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern

Empfohlene Impfungen
Merkblatt Masern

Schulzahnärztlicher Dienst

Neben den Zahnarztbesuchen, welche Sie mit Ihrem Kind privat machen, werden die Schulkinder bereits ab dem 1. Basisstufenjahr jährlich einmal vom Zahnarzt untersucht. Die Untersuchung erfolgt durch Ihren Zahnarzt. Sie werden hierfür seitens Schule einen „Gutschein Zahnarzt“ erhalten.

Die Kosten für die Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen.

Damit die Schulkinder wissen wie’s richtig geht… Einmal im Jahr bekommen wir Besuch von einer Fee! Nämlich von der Zahnfee. Die Kinder putzen mit ihr die Zähne und lernen so, wie man’s richtig macht.

Schulzahnärztlicher Dienst

Schulbesuchstage

Die Eltern haben das ganze Jahr über die Möglichkeit in den Schulalltag ihres Kindes zu schauen. Die Mitglieder der Bildungskommission besucht die ihr zugeteilte Klasse einmal jährlich.

Möchten Sie die Klasse Ihres Kindes besuchen? Melden Sie sich bei der verantwortlichen Klassenlehrperson.

Schulhausregeln

Darf ich im Schulzimmer Kaugummi kauen?
Wie darf ich mein Handy während des Unterrichts brauchen?
Muss ich Finken tragen?

Hier sehen Sie, was an unserer Schule gilt, damit ein friedvolles und gutes Miteinander gelingt:

Schulhausregeln

Schülertransport

Damit die Schulkinder, welche einen langen und vielleicht auch beschwerlichen Schulweg haben, sicher in die Schule kommen, werden sie durch Busse transportiert. Einerseits mit dem öffentlichen STI-Bus und andererseits mit dem Scheuner-Bus.

Die Schulkinder sind verpflichtet ab dem 6. Lebensjahr ein gültiges Abonnement auf sich zu tragen. Hierfür finden Sie untenstehend alle Informationen zur Abo-Bestellung sowie weitere Dokumente, welche den Schülertransport betreffen.

Brief Vorgang Abonnementenbestellung
Gesuch Abonnementbestellung
Situationsplan mit Zonen zumutbar_unzumutbar
Fahrplan Scheuner Schuljahr 2024/25
Link STI Fahrplan

Schulweg

Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit dem Unterrichtsbeginn und endet mit dem Schulschluss.

Der Schulweg ist für die Kinder wichtig, sie lernen und erleben dabei vieles. Unsere Schule begrüsst es sehr, wenn das Kind den Schulweg so früh wie möglich selbstständig zurücklegt.

Unterrichtszeiten

An unserer Schule gelten grundsätzlich folgende Unterrichtszeiten:
8.20 – 11.45 und von 13.30 – 15.05

Am Mittwochnachmittag ist für alle schulfrei.
Am Freitagnachmittag ist schulfrei (ausgenommen 5./6. Klasse A+B).

Nähere Infos finden Sie in den Stundenplänen.

Versicherung

Die Gemeinde verfügt über keine Schülerversicherung. Unfälle müssen der privaten Krankenversicherung gemeldet werden. Ein allfälliger Selbstbehalt wird nicht übernommen.